Hier mal die im Laufe der Zeit angesammelten Informationen zu
Auf der verzweifelten Suche nach einem Kurzschluss blieb mir leider nichts anderes übrig, als mir die ganze Elektrik mal etwas genauer zu Gemüte zu führen. Hier mal ein wenig zusammengefasst.
Die Klemmenbezeichnung laut Norm: Klemmenbezeichnung am Blinkrelais |
Der Schaltplan (hier aus ner 90er GSXR 1100) |
Leider die sind Bestückungen der Relais nicht einheitlich, d.h. sollte ein vorgeformeter Stecker am Kabelbaum für das Relais heisst noch lange nicht, dass dieser auch sofort passt. Unter Umständen muss entweder die Beschaltung am Stecker umgelegt werden, oder aber man muss sich ein oder zwei Kabelbrücken basteln..
Alle halbwegs neuzeitlichen Blinkgeber arbeiten elektronisch. Bimetall-Relais haben (zum Glück) seit einer Weile ausgedient. Bei Blinkgebern, die für normale Glühlampen gedacht sind, ist leider immer eine Lampenausfallerkennung mit an Bord. Sinn und Zweck dieser Sache ist, dass man angezeigt bekommt, wenn eins dieser hochwichtigen Lämpchen sein Licht für immer und ewig ausgehaucht hat. Dazu gibt's in dem Blinkgeber einen zusätzlichen Schaltungsteil, der den Strom duch die Lampen kontrolliert. Wenn an einem normalen Motorrad (oder Auto) alles richtig funktioniert, fließ der Strom von 2 Lampen a 21 W. Ist es (deutlich) weniger, blinkt das Relais schneller, damit der Fahrer den Lampenausfall am schnellen Blinken der Kontroll-Leuchte erkennen kann. Also volle Absicht ;-(
Nachteilig ist das halt dann, wenn man absichtlich weniger Strom verbaucht, z.B. weil man kleinere Blinklämpchen mit Reflektoren (brauchen nur 10 W), Kellermänner (6W) oder gar LED-Blinker (1W) hat.
Beim Umstieg auf 10 W - Lampen kann man sich meistens ganz elegant mit kleinen Widerständen helfen. Besonders wenn man nur vorne oder hinten die Blinker geändert hat, reicht bei den meisten Blinkgeber ein kleiner Widerstand von 47 Ohm, 4 Watt. Den kann man meistens sogar noch im Blinkergehäuse unterbringen. Wenn man alle Blinker austauscht, wird das schon knapp. Die Blinkgeber sind ja so konstruiert, daß schon der Ausfall einer Lampe erkannt wird. Man muß also i.d.R. auf wenigstes 25 W Verbrauch pro Strang (links bzw. rechts) kommen. Zwei Lampen a 10 W macht 20 W, müssen also noch mindestens 5 W durch Widerstände 'dazugedichtet' werden. Bei einem gütmütigem Blinkgeber könnte das mit 2 Widerständen wie oben noch klappen. Bei weniger gutmütigen muß dann tatsächlich ein grosser Widerstand, der die entsprechende Leistungsaufnahme verkraftet, verbaut werden.
Berechnungsmöglichkeiten:
Die 12 Volt sind im ganzen System immer gleich und ändern sich auch nicht durch die Widerstände.
Ein normaler Blinker hat 21 Watt:
P = U*I ---> I = P/U = 21W/12V = 1,75 A
Kellermann (6 W) wird durchflossen von:
I = 6W/12V = 0,5 A
Es wird also noch ein Widerstand benötigt, der ca 15 W verbraucht (bzw. durch den 1,25 A fliessen):
R=U/I=U/(P/U) = U²/P = 144V²/15W = 9,6 Ohm
I = U/R = 12V/9,6Ohm = 1,25 A
Somit ist der Gesamtwiderstand (für einen ausgetauschten Blinker pro Seite) wieder hergestellt.
Das lässt sich nun auch für einen LED Blinker (1W) machen:
Ampere=Watt/Volt also A=1/12 also A=0,08333
1,75 - 0,08333 = 1,666 A
Also muss der Widerstand 1,66 A aufnehmen!
Und das lässt sich ausrechnen:
R=Volt/Ampere ---> R=12/1,66 also R= 7.20
oder aber:
Man muss nicht den Stromabfall an einem Widerstand berechnen (beim Blinker zumindest) sondern den Gesamtwiderstand einhalten!!
Sprich, wird der Widerstand eines Blinkers zu niedrig b.z.w. zu hoch hält dieser seine Taktfrequenz nicht ein!!
Der Gesamtwiderstand berechnet sich wie folgt: R= U2/P= 144/21=6,85Ohm=Gesamtwiderstand (im Orginal)
Der LED-Blinker hat einen Widerstand von 12V/1W= 144/1=144Ohm
Man muss jetzt einen Parallel-Widerstand berechnen um den Wert von 144 auf 6,85Ohm zu teilen! (Widerstände in Reihe addieren sich, parallel teilen sie sich) Die Formel lautet: R1(den suchen wir)=R2(das ist der LED-Blinker)*R(das ist der Gesamtwiderstand)/R2-R!
R1=R2*R/R2-R
=
144*6,85=986,4 /137,15 =7,20 Ohm!!!! (R1=Gesucht; R2=R des LED-Blinkers; R=Gesamtwiderstand
Und da durch diesen Widerstand ein Strom von etwa 1,6A fliesst, muss er auch eine gewisse Leistung vertragen
P=I2*R = 2,75A*7,2Ohm= 19,8W
Dieser Parallelwiderstand muß also 20W vertragen können.
Beispiele (mit je einem Widerstand pro Seite):
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Sinnvoller wäre es sicherlich, sich ein Blinkrelais (lastunabhängig und ohne Ausfallerkennung) zu holen, aber es kostet halt mehr.
Wichtig: Die Widerstände müssen immer parallel zu den Lampen/LEDs
angeschlossen werden. Also nicht in Reihe. Auch wenn mehrere Widerstände
verwendet werden, müssen diese parallel angeschlossen werden, also alle
an die beiden Leitungen, die zu den Blinkern führen (damit der Strom durch
die Widerstände zusätzlich zu dem durch die Lampen/LEDs fließen
kann).
Weiteres zur Funktionsweise...
...finden man unter http://mitglied.lycos.de/Autoelektrik/Ebg.htm.
Leider gilt hier - wie bei so vielen anderen Sachen auch - nicht: "erlaubt ist, was gefällt. Die E-Nummer ist zwar nebensächlich, da diese nur das Herstellerland angibt. Wichtig ist jedoch die 11 oder 12 als Kennzeichnung. Denn sonst könntest man sich auch Positionsleuchten mit 5er Kennzeichnung als Blinker dranbauen!
E = europaweitanerkanntes Prüfzeichen mit Länderschlüssel, zB E1 = Deutschland, E11 England, etc.... Die richtige Aufschlüsselung für einen zugelassenen Blinker in Deutschland:
50R = geprüft für motorisierte Zweiräder
11 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger vorne
12 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger hinten
Des Weiteren müssen die hinteren Blinker mindestens 24 cm Abstand voneinander haben. Der Abstand der Blinkerinnenfläche zum äußersten Rand des Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen. Der unterste Punkt muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
zum Kennzeichen:
Kennzeichen § 60
Kennzeichen müssen reflektierend sein, dürfen nicht spiegeln, weder
verdeckt noch verschmutzt sein. Sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien
oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Gestaltung
sind vorgeschrieben. Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in
Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muss mindestens
30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf, sofern
die Bauart des Kfz es zulässt, nicht höher als 120 cm über der
Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad
beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein. Hintere Kennzeichen
müssen so beleuchtet sein, dass sie auf 25 m (reflektierende Kennzeichen
auf 20 m) lesbar sind. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein weißes Licht
unmittelbar nach hinten austreten lassen. Reflektierende Kennzeichen sind nur
an Kfz Pflicht, die ab dem 29.09.89 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder
aus anderem Anlass ein neues Kennzeichen erhalten.
Und so kann`s aussehen:
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